Besonderheiten
Unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts beträgt in Deutschland 250.000,00 Euro und in Liechtenstein 1'000'000.00 Schweizer Franken. Bei höheren Streitwerten und damit potenziell höherem Haftungsrisiko für den Rechtsanwalt begrenzen viele Kollegen im Wege des Mandatsvertrags mit ihrem Klienten ihre Haftung auf eben diese Beträge.
Diesen, aus unserer Sicht für den Mandanten eventuell nachteiligen Weg gehen wir nicht. Wir verfügen daher in Deutschland über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro und in Liechtenstein von 10 Mio. Schweizer Franken, also weitaus mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass etwaige finanzielle Schäden bei unseren Mandanten, welche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Bearbeitung des Mandats in unseren Kanzleien in Deutschland oder Liechtenstein beruhen, bis zu einer Höhe von 3 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Schweizer Franken abgedeckt sind.
Reisekoordination
Unsere Mitarbeiterinnen vor Ort organisieren gerne auch im Zusammenhang Ihres Termins die Anreise zu uns, Ihre Hotel- oder Restaurantreservierungen etc.
München