Rechtanwaltskanzlei Viehbacher
Deutsches, liechtensteinisches, österreichisches und schweizerisches (Wirtschafts-)Recht
Besonderheiten

Besonderheiten

Unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts beträgt in Deutschland 250.000,00 Euro und in Liechtenstein 1'000'000.00 Schweizer Franken. Bei höheren Streitwerten und damit potenziell höherem Haftungsrisiko für den Rechtsanwalt begrenzen viele Kollegen im Wege des Mandatsvertrags mit ihrem Klienten ihre Haftung auf eben diese Beträge.

Diesen, aus unserer Sicht für den Mandanten eventuell nachteiligen Weg gehen wir nicht. Wir verfügen daher in Deutschland über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro und in Liechtenstein von 10 Mio. Schweizer Franken, also weitaus mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass etwaige finanzielle Schäden bei unseren Mandanten, welche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Bearbeitung des Mandats in unseren Kanzleien in Deutschland oder Liechtenstein beruhen, bis zu einer Höhe von 3 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Schweizer Franken abgedeckt sind.

Reisekoordination

Unsere Mitarbeiterinnen vor Ort organisieren gerne auch im Zusammenhang Ihres Termins die Anreise zu uns, Ihre Hotel- oder Restaurantreservierungen etc.

Aktuelles
31.07.10
Unzufriedene Kunden von Schweizer Banken können zukünftig in ihrer Heimat klagen: Aufgrund einer Revision des Lugano-Übereinkommens können ausländische Kunden von Schweizer Banken ab 2011 diese in ihrer Heimat und nach ihrem Heimatrecht verklagen » weitere Informationen
29.07.10
BVerfG zum häuslichen Arbeitszimmer: Die Neuregelung der steuerlichen (Nicht)Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers ist verfassungswidrig » weitere Informationen
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