Rechtanwaltskanzlei Viehbacher
Deutsches, liechtensteinisches, österreichisches und schweizerisches (Wirtschafts-)Recht
Philosophie

Unsere Philosophie

Wir leben in einer Zeit, in der die Regelungsdichte an Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien etc. so hoch ist wie nie zuvor in der Geschichte der Menschheit. Die Fülle der Rechtsvorschriften und der daraus resultierenden nationalen und internationalen Urteile ist enorm. Ein Rechtsanwalt muss sich auf eine Nische festlegen, will er Erfolg haben. Gefragt ist der engagierte Spezialist, der seinem Mandanten mit hoher fachlicher und emotionaler Intelligenz exzellente Qualität bei der maßgeschneiderten Lösung seiner Probleme bieten kann.

Der Mandant möchte die beruhigende Gewissheit haben,
- dass er bei seinem Anwalt in guten Händen ist,
- dass der Anwalt sein Anliegen sofort versteht und sich nicht erst in ihm bis dato fremde Gesetze und Rechtsprechung einarbeiten muss,
- dass er das Problem an einen ausgewiesenen Kenner der jeweiligen Materie abgegeben hat, der für ihn mit Herz und Verstand zügig die bestmögliche Lösung erreicht,
- dass er die Angelegenheit zwischenzeitlich gedanklich aus seinem Kopf streichen kann, den Rücken frei hat und sich seinen eigentlichen Verpflichtungen widmen kann,
- dass er gleichwohl ständig unaufgefordert über den aktuellen Stand der Dinge informiert wird,
- dass er nicht in aussichtslose Prozesse getrieben wird, die nerven-, zeit- und kostenaufwendig sind, und am Ende keinen Sieger haben, und
- dass er schliesslich eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung über die Tätigkeit seines Anwalts erhält.

Wir haben das verstanden und versuchen, dies jeden Tag zu leben. Weil wir zufriedene Mandanten wollen, die wiederkommen und uns weiterempfehlen. Und weil wir der Überzeugung sind, dass dies in ethischer, menschlicher und beruflicher Hinsicht die korrekte Auffassung vom Beruf des Rechtsanwalts ist. Daran orientieren wir uns.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben - bitte setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung!
Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Johannes N. Viehbacher

Aktuelles
31.07.10
Unzufriedene Kunden von Schweizer Banken können zukünftig in ihrer Heimat klagen: Aufgrund einer Revision des Lugano-Übereinkommens können ausländische Kunden von Schweizer Banken ab 2011 diese in ihrer Heimat und nach ihrem Heimatrecht verklagen » weitere Informationen
29.07.10
BVerfG zum häuslichen Arbeitszimmer: Die Neuregelung der steuerlichen (Nicht)Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers ist verfassungswidrig » weitere Informationen
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